Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird am 24. November 2011 den Deutschen Kurzfilmpreis 2011 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" in Potsdam verleihen.Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Animations-/Experimentalfilm sowie - fakultativ - ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 17. Juni 2011 an folgende Anschrift zu senden:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Alle Antragsformulare auf einen Blick/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar. Änderungen in der Verwaltungspraxis des BKM im Zusammenhang mit dem Deutschen Kurzfilmpreis sind dem unterwww.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Richtlinien) veröffentlichten Informationsblatt zu entnehmen.
Quelle: www.bundesregierung.de